Ratgeber: Widerruf eines Verbraucherkredits
- Widerrufsrecht: Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag steht dem Darlehensnehmer ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu (§ 495 Abs. 1 BGB); Ausnahmen regelt § 495 Abs. 2 BGB.
- Frist und Form: Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung, aus der der Entschluss eindeutig hervorgehen muss; eine Begründung ist nicht nötig. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 und 2 BGB).
- Fristbeginn: Die Frist beginnt unter anderem nicht, bevor Ihnen die Vertragsurkunde, Ihr Antrag oder eine Abschrift zur Verfügung gestellt wurde. Fehlen Pflichtangaben, beginnt sie erst mit deren Nachholung und beträgt dann einen Monat (§ 356b BGB).
- Rückzahlung: Nach einem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Ein bereits ausgezahltes Darlehen müssen Sie also zurückzahlen. Klären Sie mit der Bank die genauen Beträge.
- Baufinanzierung: Für Immobilienkredite gibt es eine eigene Vorlage.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein (§ 355 Abs. 1 BGB).
Was ist mit verbundenen Verträgen?
Wurde der Kredit zur Finanzierung eines bestimmten Kaufs abgeschlossen, kann der Widerruf auch Auswirkungen auf den Kaufvertrag haben. Lassen Sie sich das von der Bank erläutern.