Ratgeber: Kontoauszüge nachträglich anfordern
- Entgelt nur ausnahmsweise: Für die gesetzlich vorgesehene Unterrichtung über Zahlungsvorgänge darf die Bank nur dann ein Entgelt vereinbaren, wenn die Information auf Ihr Verlangen erbracht wird und sie häufiger als vorgeschrieben, über das Vorgeschriebene hinaus oder über andere als die vereinbarten Kommunikationsmittel erbracht wird. Das Entgelt muss angemessen und an den tatsächlichen Kosten ausgerichtet sein (§ 675d Abs. 4 BGB).
- Kosten vorher erfragen: Ob für nachträgliche Auszüge ein Entgelt anfällt, ergibt sich aus Ihrem Vertrag und dem Preisverzeichnis. Bitten Sie deshalb um Information, bevor Kosten entstehen.
- Online-Banking: Prüfen Sie zuerst, ob die Auszüge im Online-Postfach noch abrufbar sind.
- Datenauskunft als Alternative: Nach Art. 15 DSGVO können Sie eine Kopie Ihrer bei der Bank gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen; die erste Kopie ist unentgeltlich (Art. 15 Abs. 3 DSGVO).
Häufige Fragen
Wie lange bewahrt die Bank Auszüge auf?
Banken unterliegen Aufbewahrungspflichten. Wie weit zurück Auszüge erstellt werden können, erfragen Sie am besten direkt.
Brauche ich das für die Steuer?
Ob das Finanzamt Auszüge sehen möchte, hängt vom Einzelfall ab. Meist reicht die Vorlage auf Anforderung.