Ratgeber: Rückforderung von Bankgebühren nach Gebührenerhöhung
- Hintergrund: Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) entschieden, dass Klauseln in AGB einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen fingieren.
- Ihr Fall: Ob Ihnen eine Rückzahlung zusteht, hängt davon ab, ob die Bank Entgelte allein aufgrund einer solchen fingierten Zustimmung eingeführt oder erhöht hat und ob Sie später ausdrücklich zugestimmt haben. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge und die Änderungsmitteilungen der Bank.
- Verjährung: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Wie sich das auf ältere Entgelte auswirkt, ist im Einzelfall zu prüfen.
- Unterstützung: Verbraucherzentralen bieten Informationen und teils Musterberechnungen. Lehnt die Bank ab, kommt eine Schlichtungsstelle der Kreditwirtschaft in Betracht.
Häufige Fragen
Was, wenn die Bank mir nun eine Zustimmung abverlangt?
Lesen Sie die neuen Bedingungen genau. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft gelten; Ihre Forderung für die Vergangenheit sollten Sie davon getrennt geltend machen.
Darf die Bank mir kündigen, wenn ich zurückfordere?
Eine Bank kann Girokonten nach ihren Bedingungen ordentlich kündigen. Das Basiskonto unterliegt besonderen Regeln.