Ratgeber: Kündigung des Tagesgeldkontos
- Kündigung nach den Bedingungen: Tagesgeldkonten haben in der Regel keine feste Laufzeit. Welche Kündigungsfrist gilt, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen Ihrer Bank.
- Referenzkonto: Viele Banken zahlen Guthaben nur auf das hinterlegte Referenzkonto aus. Geben Sie dieses Konto an, damit die Auszahlung ohne Rückfragen erfolgt.
- Online-Kündigung: Bei vielen Direktbanken können Sie das Konto auch im Online-Banking kündigen. Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Steuerbescheinigung: Bitten Sie um die Jahressteuerbescheinigung für das Jahr der Auflösung und widerrufen Sie ggf. einen Freistellungsauftrag oder verteilen Sie ihn neu.
Häufige Fragen
Verliere ich Zinsen?
Zinsen werden in der Regel bis zum Tag der Auflösung berechnet und mit dem Guthaben ausgezahlt.
Kann ich ein Gemeinschaftskonto allein kündigen?
Das hängt von der Kontovereinbarung ab. Bei Gemeinschaftskonten sollten im Zweifel alle Inhaber unterschreiben.