Ratgeber: Kündigung Offene Ganztagsschule (OGS) / Hort
- Regeln des Trägers: Ob und wann Sie kündigen können, ergibt sich aus Betreuungsvertrag, Satzung oder Anmeldebedingungen. Bei Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist die Anmeldung oft für ein ganzes Schuljahr verbindlich.
- Länder und Kommunen: Ganztagsangebote werden nach Landesrecht und kommunalen Satzungen organisiert. Fragen Sie im Zweifel beim Träger oder der Schulverwaltung nach.
- Besondere Gründe nennen: Bei Umzug, Schulwechsel oder Änderung der Arbeitssituation sehen manche Satzungen eine vorzeitige Abmeldung vor. Nennen Sie den Grund und legen Sie Nachweise bei.
- Elternbeiträge: Klären Sie, bis wann Beiträge gezahlt werden müssen, und widerrufen Sie Lastschriften erst danach.
Häufige Fragen
An wen schicke ich die Kündigung?
An den Träger der Betreuung, der im Vertrag steht – das ist nicht immer die Schule selbst.
Gilt die Vorlage auch für die Kita?
Für Kita und Tagespflege nutzen Sie die Vorlage „Kündigung Kita- / Betreuungsvertrag“.