Ratgeber: Antrag auf Nachteilsausgleich in der Schule
- Landesrecht: Ob und in welcher Form ein Nachteilsausgleich gewährt wird, regeln die Schulgesetze, Verordnungen und Erlasse der Bundesländer. Informieren Sie sich beim Kultusministerium Ihres Landes oder bei der Schule über die dort geltenden Regeln.
- Nachweise beifügen: Legen Sie ärztliche, therapeutische oder schulpsychologische Stellungnahmen bei, aus denen sich die Beeinträchtigung und ihre Auswirkungen ergeben.
- Konkrete Maßnahmen nennen: Beschreiben Sie, was Ihrem Kind hilft – etwa mehr Bearbeitungszeit, technische Hilfsmittel, Pausen oder eine andere Darstellung der Aufgaben.
- Rechtzeitig vor Prüfungen: Stellen Sie den Antrag frühzeitig, vor allem vor Abschlussprüfungen, und bitten Sie um eine schriftliche Entscheidung.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über den Antrag?
Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt, häufig die Schulleitung oder eine Konferenz. Die Schule kann Ihnen sagen, wer zuständig ist.
Steht der Nachteilsausgleich im Zeugnis?
Auch das regelt das jeweilige Landesrecht. Fragen Sie bei der Schule nach.