Ratgeber: Antrag auf Beurlaubung vor oder nach den Ferien
Für Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien gelten in allen Bundesländern strenge Regeln. Die Einzelheiten stehen im jeweiligen Landesschulgesetz und in den Verordnungen bzw. Erlassen Ihres Landes. Häufig ist eine Beurlaubung in diesem Zeitraum nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, und oft entscheidet dann die Schulleitung.
- Früh beantragen: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, meist einige Wochen vorher. Kurzfristige Anträge werden oft abgelehnt.
- Grund belegen: Urlaubsreisen oder günstigere Flüge werden in der Regel nicht als wichtiger Grund anerkannt. Legen Sie Nachweise bei, etwa eine Einladung oder eine Bescheinigung.
- Regeln Ihres Landes prüfen: Informieren Sie sich auf der Website Ihres Kultusministeriums oder fragen Sie im Sekretariat nach Zuständigkeit und Fristen.
- Erst Zusage abwarten: Bleibt Ihr Kind ohne Genehmigung dem Unterricht fern, kann das als unentschuldigtes Fehlen gelten; teils drohen Bußgelder.
Häufige Fragen
Wer entscheidet über die Beurlaubung?
Das regelt Ihr Bundesland. Für Tage direkt vor oder nach den Ferien ist häufig die Schulleitung zuständig – fragen Sie im Sekretariat nach.
Ist ein Familienurlaub ein wichtiger Grund?
In der Regel nicht. Anerkannt werden eher besondere familiäre Anlässe oder unaufschiebbare Termine.
Und wenn der Termin nicht an den Ferien liegt?
Dann nutzen Sie die Vorlage „Antrag auf Unterrichtsbefreiung“. Für Tage direkt vor oder nach den Ferien gelten meist strengere Maßstäbe.