Ratgeber: Widerspruch gegen den Wohngeldbescheid
- Erst die Rechtsbehelfsbelehrung lesen: Vor einer Klage ist grundsätzlich ein Widerspruchsverfahren durchzuführen (§ 68 VwGO). Ein Gesetz kann das Vorverfahren aber ausschließen. Ob gegen Ihren Bescheid Widerspruch oder direkt Klage vorgesehen ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung.
- Frist und Form: Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich, in zulässiger elektronischer Form oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Bescheid erlassen hat (§ 70 Abs. 1 VwGO).
- Begründung nachreichen: Sie können zunächst fristwahrend Widerspruch einlegen und die Begründung mit Belegen nachreichen.
- Unterschrift und Nachweis: Unterschreiben Sie eigenhändig und senden Sie den Widerspruch nachweisbar, etwa per Einschreiben.
Häufige Fragen
Was, wenn sich meine Verhältnisse geändert haben?
Bei geänderten Einkommens- oder Mietverhältnissen kann auch ein neuer Antrag sinnvoll sein. Fragen Sie bei der Wohngeldbehörde nach.
Wie lange dauert das Verfahren?
Das ist unterschiedlich. Fragen Sie nach einigen Wochen nach dem Bearbeitungsstand.