Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) – kostenlose Vorlage

Bei der zuständigen Behörde Informationen anfragen, z. B. zu Lebensmittelkontrollen in einem Betrieb.

Kategorie: Behörden & Ämter · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)

  • Bestimmter Antrag: Der Antrag muss hinreichend bestimmt sein und erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Er soll Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten (§ 4 Abs. 1 VIG).
  • Zuständige Stelle: Bei Bundesstellen ist die jeweilige Stelle zuständig, im Übrigen die nach Landesrecht zuständige Stelle; bei privaten Unternehmen die Aufsicht führende Behörde (§ 4 Abs. 1 VIG). Für Lebensmittelbetriebe ist das häufig das örtliche Lebensmittelüberwachungsamt.
  • Keine Beschaffungspflicht: Die Behörde muss Informationen, die bei ihr nicht vorhanden sind, nicht beschaffen (§ 4 Abs. 2 VIG). Fragen Sie daher nach vorhandenen Unterlagen.
  • Kosten: Erkundigen Sie sich vorab, ob Gebühren anfallen. Die Vorlage bittet um vorherige Mitteilung.

Häufige Fragen

Muss ich begründen, warum ich frage?
§ 4 Abs. 1 VIG verlangt einen hinreichend bestimmten Antrag; eine Begründung nennt die Vorschrift nicht.

Erfährt der Betrieb von meiner Anfrage?
Das kann im Verfahren vorkommen. Fragen Sie im Zweifel bei der Behörde nach.

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