Ratgeber: Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
- Satzung der Gemeinde: Die Hundesteuer wird von der Stadt bzw. Gemeinde erhoben. Fristen für die Anmeldung, Steuersätze und mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen regelt die Hundesteuersatzung Ihrer Gemeinde – sie ist meist auf der Website der Gemeinde abrufbar.
- Formular der Gemeinde: Viele Gemeinden bieten ein eigenes Anmeldeformular oder eine Online-Anmeldung an. Fragen Sie nach, ob Ihr Schreiben genügt oder das Formular verwendet werden soll.
- Ermäßigung prüfen: Ob es Ermäßigungen gibt, etwa für Hunde aus dem Tierheim oder Assistenzhunde, steht in der Satzung. Fügen Sie Nachweise gleich bei.
- Steuermarke: Häufig erhalten Sie nach der Anmeldung eine Steuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung tragen soll – Details regelt ebenfalls die Satzung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Zuzug mit Hund anmelden?
In der Regel melden Sie den Hund bei der neuen Gemeinde an und bei der alten ab. Die Fristen stehen in der jeweiligen Satzung.
Gibt es Unterschiede je nach Rasse?
Manche Gemeinden erheben für bestimmte Hunde höhere Steuersätze. Maßgeblich ist die örtliche Satzung.