Ratgeber: Versicherungsvertrag widerrufen
- Frist: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu erklären und braucht keine Begründung; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 8 Abs. 1 VVG).
- Fristbeginn: Die Frist beginnt erst, wenn Ihnen Versicherungsschein, Vertragsbestimmungen, Informationen und Widerrufsbelehrung in Textform zugegangen sind (§ 8 Abs. 2 VVG).
- Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss – das gilt aber nicht, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 8 Abs. 4 VVG).
- Ausnahmen: Kein Widerrufsrecht besteht etwa bei Verträgen mit einer Laufzeit unter einem Monat (§ 8 Abs. 3 VVG).
- Nachweis: Bewahren Sie einen Nachweis über das Absendedatum auf, etwa per E-Mail mit Kopie oder per Einschreiben.
Häufige Fragen
Muss ich den Widerruf begründen?
Nein. Eine Begründung ist nicht erforderlich (§ 8 Abs. 1 Satz 2 VVG).
Ist das dasselbe wie eine Kündigung?
Nein. Mit dem Widerruf lösen Sie sich innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag. Danach bleibt nur die Kündigung.