Ratgeber: Kündigung Berufsunfähigkeitsversicherung
- Kündigungsrecht: Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gelten die Regeln der Lebensversicherung entsprechend (§ 176 VVG). Sind laufende Prämien zu zahlen, können Sie jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG).
- Vorher gut überlegen: Mit der Kündigung endet der Versicherungsschutz. Ein neuer Vertrag erfordert in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung und kann teurer werden oder gar nicht möglich sein.
- Alternativen erfragen: Bei finanziellen Engpässen fragen Sie Ihren Versicherer nach Beitragsstundung, Beitragsfreistellung oder einer Reduzierung der Rente.
- Kombiverträge: Ist die BU als Zusatzversicherung an eine Lebens- oder Rentenversicherung gekoppelt, klären Sie, ob und wie sich die Kündigung auf den Hauptvertrag auswirkt.
Häufige Fragen
Bekomme ich Geld zurück?
Das hängt vom Vertrag ab. Bitten Sie den Versicherer um eine Abrechnung.
Was ist, wenn ich gerade Leistungen beziehe?
Klären Sie vor einer Kündigung unbedingt mit dem Versicherer, wie sich diese auf laufende Leistungen auswirkt.