Ratgeber: Antrag auf Beitragsfreistellung der Lebensversicherung
- Recht auf Umwandlung: Sie können jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode verlangen, dass Ihre Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt wird, sofern die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wird (§ 165 Abs. 1 VVG).
- Mindestleistung nicht erreicht: Wird die Mindestleistung nicht erreicht, zahlt der Versicherer den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile aus (§ 165 Abs. 1 Satz 2 VVG). Der Vertrag endet dann faktisch – prüfen Sie das vorher in den Vertragsunterlagen.
- Folgen bedenken: Die Versicherungssumme sinkt, und ein mitversicherter Schutz, etwa bei Berufsunfähigkeit oder Tod, kann entfallen oder sich verringern. Lassen Sie sich die beitragsfreie Leistung vorher nennen.
- Alternative: Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten bieten viele Versicherer auch eine Stundung oder eine befristete Beitragspause an.
Häufige Fragen
Kann ich die Beiträge später wieder aufnehmen?
Ob und zu welchen Bedingungen eine Wiederinkraftsetzung möglich ist, regeln die Versicherungsbedingungen. Fragen Sie vorher nach.
Ist das dasselbe wie eine Kündigung?
Nein. Bei der Beitragsfreistellung bleibt der Vertrag mit verringerter Leistung bestehen; bei einer Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert.