Ratgeber: Kfz-Versicherung: Mitteilung Fahrzeugverkauf
- Mit dem Verkauf tritt der Erwerber in den Versicherungsvertrag ein (§ 95 Abs. 1 VVG); der Versicherer muss dies erst gelten lassen, wenn er davon weiß (§ 95 Abs. 3 VVG) – informieren Sie ihn deshalb umgehend.
- Für die laufende Versicherungsperiode haften Verkäufer und Käufer gemeinsam für den Beitrag (§ 95 Abs. 2 VVG).
- Legen Sie eine Kopie des Kaufvertrags bei.
- Wird das Fahrzeug stattdessen abgemeldet, informieren Sie den Versicherer ebenfalls.
Häufige Fragen
Endet die Versicherung automatisch?
Nein, sie geht zunächst auf den Käufer über; Käufer oder Versicherer können sie dann beenden.
Was soll ich beilegen?
Eine Kopie des Kaufvertrags mit Datum und Uhrzeit der Übergabe.