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Ratgeber: Widerspruch Jobcenter-Bescheid
Der Widerspruch ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe einzulegen (§ 84 SGG).
Schriftlich mit Unterschrift oder zur Niederschrift beim Jobcenter.
Lassen Sie sich die Abgabe mit Eingangsstempel auf einer Kopie bestätigen.
Beratungsstellen und Sozialverbände helfen bei der Begründung.
Häufige Fragen
Wie lange kann ich widersprechen? Binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).
Kostet der Widerspruch etwas? Prüfen Sie dazu die Hinweise im Bescheid oder fragen Sie bei einer Beratungsstelle nach.