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Ratgeber: Widerspruch gegen Bescheid (allgemein)
Der Widerspruch ist in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids einzulegen (§ 70 VwGO). Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid.
Schriftform: ausdrucken, unterschreiben, an die Behörde senden, die den Bescheid erlassen hat.
Die Begründung kann nachgereicht werden – wichtig ist zunächst die Fristwahrung.
Versenden Sie per Einschreiben oder geben Sie den Widerspruch gegen Eingangsstempel ab.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit? In der Regel einen Monat ab Bekanntgabe; beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung.
Muss ich den Widerspruch begründen? Eine Begründung ist sinnvoll, kann aber nachgereicht werden.