Ratgeber: Stellungnahme zu einem Schreiben
- Fristen beachten: Viele Schreiben nennen eine Frist zur Stellungnahme. Halten Sie sie ein oder bitten Sie rechtzeitig um Verlängerung.
- Sachlich bleiben: Schildern Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht, ohne Vorwürfe oder Unterstellungen.
- Gliedern: Bezug – Sachverhalt – Bewertung – Anliegen. So kann der Empfänger Ihre Sicht schnell erfassen.
- Belege beifügen: Nennen Sie Anlagen ausdrücklich und legen Sie Kopien bei, keine Originale.
Häufige Fragen
Muss ich mich überhaupt äußern?
Das ist meist freiwillig, kann aber Ihre Sicht in die Entscheidung einbringen. Bevor eine Behörde einen Verwaltungsakt erlässt, der in Ihre Rechte eingreift, muss sie Ihnen grundsätzlich Gelegenheit geben, sich zu den erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 28 Abs. 1 VwVfG, im Sozialrecht § 24 Abs. 1 SGB X). Bei Vorwürfen mit möglichen rechtlichen Folgen lassen Sie sich vorher beraten.
Wie lang sollte eine Stellungnahme sein?
So kurz wie möglich, so ausführlich wie nötig. Eine bis zwei Seiten reichen oft.