Ratgeber: Sonderkündigung nach Beitragserhöhung
- Bei Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ohne entsprechende Leistungsänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG).
- Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Kündigung beim Versicherer – planen Sie Postlaufzeiten ein.
- Versenden Sie die Kündigung nachweisbar, z. B. per Einschreiben, und rechtzeitig vor Fristablauf.
- Prüfen Sie, ob sich nur der Beitrag erhöht hat, ohne dass sich der Leistungsumfang entsprechend ändert.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit?
Nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers.
Brauche ich eine Bestätigung?
Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und bewahren Sie diese auf.