Ratgeber: Schadensmeldung an die Hausratversicherung
- Unverzüglich melden: Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben (§ 30 Abs. 1 VVG). Viele Versicherer bieten dafür auch Online-Formulare oder Hotlines an – die schriftliche Meldung dient als Nachweis.
- Auskunft und Belege: Der Versicherer kann jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Leistungspflicht erforderlich ist, und Belege, soweit deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann (§ 31 Abs. 1 VVG).
- Obliegenheiten beachten: Verletzen Sie vertragliche Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer je nach Vertrag leistungsfrei sein oder die Leistung kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG). Lesen Sie die Versicherungsbedingungen, insbesondere die Pflichten im Schadenfall.
- Polizei einschalten: Bei Einbruch, Raub oder Vandalismus verlangen viele Versicherungsbedingungen eine Anzeige bei der Polizei und eine Liste der abhandengekommenen Sachen auch für die Polizei. Prüfen Sie Ihre Bedingungen.
- Nichts vorschnell entsorgen: Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bis die Versicherung entschieden hat.
Häufige Fragen
Welche Belege helfen?
Kaufbelege, Rechnungen, Fotos, Garantiekarten und Kontoauszüge. Fehlen Belege, beschreiben Sie die Gegenstände so genau wie möglich.
Darf ich sofort reparieren lassen?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung sind sinnvoll. Größere Reparaturen sollten Sie vorher mit der Versicherung abstimmen.