Schadensmeldung an die Hausratversicherung – kostenlose Vorlage

Einbruch, Leitungswasser-, Brand- oder Sturmschaden am Hausrat der Hausratversicherung melden.

Kategorie: Kündigung Versicherung · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Der Brief wird in Ihrem Browser erstellt – wir speichern nichts davon (außer Sie beauftragen künftig den Post-Versand).

Angaben zum Schreiben
Absender (Ihre Angaben)
Empfänger
Ort, Datum & Betreff
Unterschrift (optional)

Zeichnen Sie Ihre Unterschrift oder laden Sie ein Bild hoch. Sie bleibt nur in diesem Browserfenster und wird in die Vorschau und das PDF eingefügt.

Sie können den Brieftext hier direkt anklicken und ändern. Absender, Empfänger und Datum ändern Sie oben in den Feldern.

Ihre Änderungen am Brieftext gehen dabei verloren. Trotzdem zurücksetzen?

Brief per Post versenden

Bald verfügbar. Wir drucken, kuvertieren und frankieren Ihren Brief und geben ihn bei der Post auf. Der PDF-Download bleibt immer kostenlos.

Versandart
Brieftext prüfen (so würde er versendet)

Endpreise inkl. MwSt., Druck, Kuvert und Porto. Für Briefe bis 3 Seiten, schwarz-weiß. Versand nur innerhalb Deutschlands.

Ratgeber: Schadensmeldung an die Hausratversicherung

  • Unverzüglich melden: Den Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem Sie davon Kenntnis erlangt haben (§ 30 Abs. 1 VVG). Viele Versicherer bieten dafür auch Online-Formulare oder Hotlines an – die schriftliche Meldung dient als Nachweis.
  • Auskunft und Belege: Der Versicherer kann jede Auskunft verlangen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Leistungspflicht erforderlich ist, und Belege, soweit deren Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann (§ 31 Abs. 1 VVG).
  • Obliegenheiten beachten: Verletzen Sie vertragliche Obliegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann der Versicherer je nach Vertrag leistungsfrei sein oder die Leistung kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG). Lesen Sie die Versicherungsbedingungen, insbesondere die Pflichten im Schadenfall.
  • Polizei einschalten: Bei Einbruch, Raub oder Vandalismus verlangen viele Versicherungsbedingungen eine Anzeige bei der Polizei und eine Liste der abhandengekommenen Sachen auch für die Polizei. Prüfen Sie Ihre Bedingungen.
  • Nichts vorschnell entsorgen: Bewahren Sie beschädigte Gegenstände auf und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos, bis die Versicherung entschieden hat.

Häufige Fragen

Welche Belege helfen?
Kaufbelege, Rechnungen, Fotos, Garantiekarten und Kontoauszüge. Fehlen Belege, beschreiben Sie die Gegenstände so genau wie möglich.

Darf ich sofort reparieren lassen?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung sind sinnvoll. Größere Reparaturen sollten Sie vorher mit der Versicherung abstimmen.

Ähnliche Vorlagen