Ratgeber: Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung beantragen
- Gesetzliche Grundlage: Wer aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedarf, erhält einen Mehrbedarf in angemessener Höhe (§ 21 Abs. 5 SGB II).
- Ärztliche Bescheinigung: Legen Sie eine Bescheinigung bei, aus der hervorgeht, dass eine besondere Ernährung medizinisch notwendig ist. Viele Jobcenter haben dafür einen eigenen Vordruck.
- Höhe: Das Gesetz nennt keinen festen Betrag, sondern eine „angemessene Höhe“. Fragen Sie im Bescheid nach, wie der Betrag berechnet wurde.
- Obergrenze: Die Summe der Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 2 bis 5 SGB II darf den maßgebenden Regelbedarf nicht übersteigen (§ 21 Abs. 8 SGB II).
Häufige Fragen
Muss ich die Diagnose dem Jobcenter nennen?
Das Jobcenter muss prüfen können, ob die Voraussetzungen vorliegen. Viele Jobcenter lassen die Angaben vom ärztlichen Dienst auswerten. Fragen Sie nach, wenn Sie Bedenken haben.
Gibt es ein Formular?
Häufig ja. Dieses Schreiben eignet sich als formloser Antrag; ein Vordruck kann nachgereicht werden.