Ratgeber: Kündigung Wohngebäudeversicherung
- Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen; häufig ist eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
- Bei Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ohne Leistungsänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG).
- Versenden Sie die Kündigung nachweisbar und rechtzeitig.
- Bei finanzierten Immobilien kann die Bank einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen – sorgen Sie für lückenlosen Anschluss.
Häufige Fragen
Wann kann ich kündigen?
In der Regel zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung der vertraglichen Frist.
Brauche ich eine Bestätigung?
Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an.