Ratgeber: Kündigung der Tierkrankenversicherung
- Fristen nach dem VVG: Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann er nur zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden; die Kündigungsfrist beträgt mindestens einen und höchstens drei Monate (§ 11 Abs. 2 und 3 VVG). Eine im Voraus vereinbarte stillschweigende Verlängerung um jeweils mehr als ein Jahr ist unwirksam (§ 11 Abs. 1 VVG).
- Lange Laufzeiten: Verträge mit einer Dauer von mehr als drei Jahren können Sie zum Schluss des dritten oder jedes folgenden Jahres mit drei Monaten Frist kündigen (§ 11 Abs. 4 VVG).
- Tod oder Abgabe des Tieres: Ob der Vertrag dann automatisch endet oder Sie ein besonderes Kündigungsrecht haben, regeln die Versicherungsbedingungen. Legen Sie ggf. einen Nachweis bei, etwa eine tierärztliche Bescheinigung.
- Nach einem Schaden: Für die Kündigung nach einem Versicherungsfall gibt es eine eigene Vorlage.
Häufige Fragen
Muss ich nach einer Beitragserhöhung bis zum Laufzeitende warten?
Viele Bedingungen sehen bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht vor. Sehen Sie im Erhöhungsschreiben und in den Bedingungen nach.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Häufig ja, wenn die Bedingungen Textform vorsehen. Der Brief mit Versandnachweis ist die sichere Variante.