Ratgeber: Kündigung des Riester-Vertrags
- Ruhenlassen: Bis zum Beginn der Auszahlungsphase haben Sie einen Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. a AltZertG). Das gebildete Kapital und die Förderung bleiben dann erhalten.
- Übertragung: Sie können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen, um das Kapital auf einen anderen auf Ihren Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen zu lassen (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b AltZertG). Nennen Sie dafür den neuen Vertrag; oft übernimmt der neue Anbieter die Abwicklung.
- Auszahlung kostet Förderung: Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle ausgezahlt, liegt eine schädliche Verwendung vor; dann sind insbesondere die Zulagen und die gewährten Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 Abs. 1 EStG). Lassen Sie sich die Rückforderungsbeträge vorher nennen.
- Wohneigentum: Für die Verwendung zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums gibt es eigene Regeln (§ 92a EStG). Fragen Sie Ihren Anbieter danach.
Häufige Fragen
Was ist meist günstiger: kündigen oder ruhen lassen?
Das hängt von Kosten, Zulagen und Ihrer Lebensplanung ab. Bei einer Auszahlung gehen Förderungen verloren; eine unabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, kann helfen.
Wie lange dauert die Übertragung?
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende; danach überträgt der Anbieter das Kapital.