Ratgeber: Kündigung Reiseversicherung (Jahresvertrag)
- Nur Jahresverträge kündigen: Eine Reiseversicherung für eine einzelne Reise endet meist von selbst. Kündigen müssen Sie vor allem Jahresverträge, die sich automatisch verlängern.
- Frist: Ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit kann nur für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden; die Kündigungsfrist darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei Monate betragen (§ 11 Abs. 2 und 3 VVG). Die konkrete Frist steht im Versicherungsschein.
- Verlängerung: Eine im Voraus vereinbarte stillschweigende Verlängerung ist unwirksam, soweit sie sich jeweils auf mehr als ein Jahr erstreckt (§ 11 Abs. 1 VVG).
- Über Kreditkarte versichert? Viele Kreditkarten enthalten Reiseversicherungen. Prüfen Sie Ihren Schutz, bevor Sie doppelt zahlen oder ohne Schutz dastehen.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Kündigungsfrist?
Im Versicherungsschein oder in den Versicherungsbedingungen.
Endet der Schutz für bereits gebuchte Reisen?
Mit Vertragsende endet in der Regel der Versicherungsschutz. Klären Sie das vor der Kündigung, wenn Reisen bereits gebucht sind.