Ratgeber: Kündigung Kfz-Versicherung
- Die Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen; häufig ist eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.
- Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht genutzt werden – schließen Sie den Folgevertrag rechtzeitig ab.
- Bei Beitragserhöhung aufgrund einer Anpassungsklausel ohne entsprechende Leistungsänderung besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung (§ 40 VVG).
- Versenden Sie die Kündigung nachweisbar, z. B. per Einschreiben, und rechtzeitig vor Fristablauf.
Häufige Fragen
Wann kann ich meine Versicherung kündigen?
Ordentlich meist zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung der vertraglichen Frist; Sonderkündigungsrechte bestehen z. B. bei Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall.
Brauche ich eine Bestätigung?
Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an und bewahren Sie diese auf.