Ratgeber: Begleitschreiben zum Antrag auf Insolvenzgeld
- Amtlicher Vordruck: Den Antrag selbst stellen Sie mit dem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit. Diese Vorlage ist nur das Begleitschreiben.
- Ausschlussfrist zwei Monate: Insolvenzgeld ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu beantragen. Bei unverschuldeter Versäumnis bleibt ein Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses möglich (§ 324 Abs. 3 SGB III).
- Zeitraum: Gesichert sind Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die drei Monate vor dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 SGB III).
- Insolvenzereignisse: Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit, wenn kein Antrag gestellt ist und offensichtlich keine Masse vorhanden ist (§ 165 Abs. 1 SGB III).
- Lieber zu früh als zu spät: Reichen Sie den Antrag notfalls ohne alle Unterlagen ein und schicken Sie fehlende Nachweise nach.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag?
Bei der Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie auch den Vordruck.
Was ist, wenn ich die Frist verpasse?
Haben Sie die Frist nicht selbst zu vertreten, können Sie innerhalb von zwei Monaten nach Wegfall des Hindernisses noch beantragen. Selbst zu vertreten ist ein Grund, wenn Sie sich nicht mit der erforderlichen Sorgfalt um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bemüht haben (§ 324 Abs. 3 SGB III).