Erstattung aus dem Entlastungsbetrag beantragen – kostenlose Vorlage

Bei der Pflegekasse die Erstattung von Kosten für Entlastungsleistungen aus dem monatlichen Entlastungsbetrag beantragen.

Kategorie: Behörden & Ämter · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Erstattung aus dem Entlastungsbetrag beantragen

  • Anspruch: Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag (§ 45b Abs. 1 SGB XI; Höhe laut Gesetzestext Stand 29.10.2026: bis zu 131 Euro).
  • Zweckgebunden: Erstattet werden Kosten für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Selbstversorgung) und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI).
  • Belege: Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage von Belegen; daraus muss erkennbar sein, für welche Art von Leistung die Kosten entstanden sind (§ 45b Abs. 2 SGB XI).
  • Nicht verbraucht? Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Kalenderjahres können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI).

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag vorher beantragen?
Nein. Der Anspruch entsteht ohne vorherige Antragstellung, sobald die Voraussetzungen vorliegen (§ 45b Abs. 2 SGB XI). Für die Erstattung reichen Sie die Belege ein.

Kann der Anbieter direkt abrechnen?
Häufig ja, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Fragen Sie Ihren Anbieter und Ihre Pflegekasse.

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