Ratgeber: Sachstandsanfrage bei langer Bearbeitungsdauer
- Erst nachfragen: Eine freundliche Sachstandsanfrage klärt oft, ob Unterlagen fehlen oder wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
- Verwaltungsrecht: Ist über einen Widerspruch oder einen Antrag ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht entschieden worden, ist eine Klage zulässig; sie kann grundsätzlich nicht vor Ablauf von drei Monaten seit Einlegung des Widerspruchs bzw. seit dem Antrag erhoben werden (§ 75 VwGO).
- Sozialrecht: Bei Sozialleistungen ist eine solche Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag zulässig; bei einem Widerspruch gilt eine Frist von drei Monaten als angemessen (§ 88 SGG).
- Dieses Schreiben ist keine Klage: Die Vorlage dient der Nachfrage. Ob eine Untätigkeitsklage im Einzelfall sinnvoll ist, sollten Sie sich vorher beraten lassen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich nachfragen?
Wenn die übliche Bearbeitungszeit überschritten ist oder Sie auf die Entscheidung dringend angewiesen sind.
Soll ich die Klage schon androhen?
Ein sachlicher Hinweis auf die gesetzlichen Fristen genügt meist. Die Vorlage formuliert das zurückhaltend.