Einspruch gegen Bußgeldbescheid – kostenlose Vorlage

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid fristgerecht bei der Bußgeldstelle einlegen, mit oder ohne Begründung.

Kategorie: Behörden & Ämter · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Der Brief wird in Ihrem Browser erstellt – wir speichern nichts davon (außer Sie beauftragen künftig den Post-Versand).

📮 Für dieses Schreiben empfehlen wir den Versand per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Angaben zum Schreiben
Absender (Ihre Angaben)
Empfänger
Ort, Datum & Betreff
Unterschrift (optional)

Für den Post-Versand dieses Schreibens wird Ihre Unterschrift benötigt.

Zeichnen Sie Ihre Unterschrift oder laden Sie ein Bild hoch. Sie bleibt nur in diesem Browserfenster und wird in die Vorschau und das PDF eingefügt.

Sie können den Brieftext hier direkt anklicken und ändern. Absender, Empfänger und Datum ändern Sie oben in den Feldern.

Ihre Änderungen am Brieftext gehen dabei verloren. Trotzdem zurücksetzen?

Brief per Post versenden

Bald verfügbar. Wir drucken, kuvertieren und frankieren Ihren Brief und geben ihn bei der Post auf. Der PDF-Download bleibt immer kostenlos.

Für dieses Schreiben ist Ihre Unterschrift nötig – bitte fügen Sie sie im Formular unter „Unterschrift“ ein.

Versandart
Brieftext prüfen (so würde er versendet)

Endpreise inkl. MwSt., Druck, Kuvert und Porto. Für Briefe bis 3 Seiten, schwarz-weiß. Versand nur innerhalb Deutschlands.

Ratgeber: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

  • Zwei Wochen: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Verwaltungsbehörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Entscheidend ist der Eingang, nicht das Absendedatum.
  • Form: Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde (§ 67 Abs. 1 OWiG). Unterschreiben Sie den Brief und senden Sie ihn nachweisbar, z. B. per Einschreiben, oder geben Sie ihn persönlich gegen Eingangsstempel ab.
  • Begründung freiwillig: Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Oft ist es sinnvoll, zunächst Akteneinsicht zu nehmen.
  • Beschränkung möglich: Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden, etwa auf die Rechtsfolgen (§ 67 Abs. 2 OWiG).
  • Weiterer Ablauf: Hält die Behörde den Bescheid aufrecht, übersendet sie die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht (§ 69 Abs. 3 OWiG). Die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid erklärt die Einzelheiten.

Häufige Fragen

Kann ich den Einspruch zurücknehmen?
Ja, der Einspruch kann zurückgenommen werden. Informieren Sie sich vorher über mögliche Kosten.

Reicht eine E-Mail?
Ob eine E-Mail genügt, hängt von der Behörde ab. Sicher ist ein unterschriebener Brief mit Zugangsnachweis.

Ähnliche Vorlagen