Ratgeber: Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
- Belastungsgrenze: Versicherte müssen in jedem Kalenderjahr Zuzahlungen nur bis zur Belastungsgrenze leisten. Sie beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke in Dauerbehandlung wegen derselben schwerwiegenden Krankheit grundsätzlich 1 Prozent (§ 62 Abs. 1 SGB V). Für bestimmte jüngere chronisch Kranke gelten Sonderregeln zu Vorsorgeuntersuchungen.
- Bescheinigung: Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung aus, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind (§ 62 Abs. 1 Satz 1 SGB V).
- Quittungen sammeln: Bewahren Sie alle Zuzahlungsbelege auf, etwa aus Apotheke, Krankenhaus oder für Heilmittel. Viele Krankenkassen bieten dafür ein Quittungsheft oder ein eigenes Formular an.
- Familie: Bei der Berechnung werden Einnahmen und Zuzahlungen von Angehörigen im gemeinsamen Haushalt zusammengerechnet (§ 62 Abs. 2 SGB V). Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach den Freibeträgen.
Häufige Fragen
Kann ich die Befreiung schon im Voraus bekommen?
Viele Krankenkassen ermöglichen eine Vorauszahlung des Grenzbetrags. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Bekomme ich zu viel gezahlte Zuzahlungen zurück?
Haben Sie über die Belastungsgrenze hinaus gezahlt, können Sie die Erstattung beantragen; die Quittungen sind dafür wichtig.