Ratgeber: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen
- Zuschuss: Die Pflegekasse kann Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
- Höhe: Laut Gesetzestext (Stand 29.10.2026) bis zu 4.180 Euro je Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, je Person bis zu diesem Betrag, insgesamt höchstens 16.720 Euro je Maßnahme.
- Vor dem Umbau beantragen: Stellen Sie den Antrag mit Kostenvoranschlag, bevor Sie den Auftrag vergeben, und warten Sie möglichst die Entscheidung ab.
- Je Maßnahme: Mehrere Umbauten, die zur gleichen Zeit nötig sind, gelten in der Regel als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation, kann ein neuer Zuschuss möglich sein.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ja, den Zuschuss erhalten Pflegebedürftige. Ab Pflegegrad 1 besteht grundsätzlich die Möglichkeit.
Was ist mit Mietwohnungen?
Für bauliche Änderungen in einer Mietwohnung brauchen Sie meist die Zustimmung des Vermieters. Klären Sie das parallel.