Ratgeber: Antrag auf Verhinderungspflege
- Voraussetzung: Die Pflegekasse übernimmt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, wenn eine Pflegeperson, die eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause pflegt, wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist – für längstens acht Wochen je Kalenderjahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
- Antrag auch nachträglich: Ein Antrag vor der Ersatzpflege ist nicht erforderlich. Die Erstattung muss aber unter Nachweis der Kosten bis zum Ablauf des Kalenderjahres beantragt werden, das auf die Ersatzpflege folgt (§ 39 Abs. 1 SGB XI).
- Höhe: Die Kosten werden im Rahmen des Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege übernommen (§ 42a SGB XI). Für nahe Angehörige und Personen im gemeinsamen Haushalt, die nicht erwerbsmäßig pflegen, gelten besondere Grenzen (§ 39 Abs. 3 SGB XI). Den aktuellen Betrag nennt Ihre Pflegekasse.
- Belege sammeln: Rechnungen des Pflegedienstes bzw. Quittungen und Aufstellungen über Fahrtkosten oder Verdienstausfall einer Ersatzpflegeperson beifügen.
Häufige Fragen
Gibt es ein Formular der Pflegekasse?
Viele Pflegekassen bieten ein eigenes Formular an. Dieses Schreiben können Sie zusätzlich oder als formlosen Antrag nutzen.
Kann die Ersatzpflege stundenweise erfolgen?
Ja, die Ersatzpflege muss nicht tageweise erfolgen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie stundenweise Verhinderungspflege abgerechnet wird.