Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse – kostenlose Vorlage

Bei der Pflegekasse zum Verbrauch bestimmte oder technische Pflegehilfsmittel beantragen.

Kategorie: Behörden & Ämter · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse

  • Anspruch: Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit nicht die Krankenversicherung oder ein anderer Träger zuständig ist (§ 40 Abs. 1 SGB XI).
  • Verbrauchsprodukte: Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse monatlich 42 Euro nicht übersteigen; die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
  • Technische Hilfsmittel: Technische Pflegehilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden. Volljährige leisten außer bei Verbrauchsprodukten eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI).
  • Praktisch: Viele Anbieter von Pflegehilfsmittel-Boxen stellen den Antrag für Sie. Achten Sie auch dann auf die Höchstbeträge und darauf, welche Daten Sie weitergeben.

Häufige Fragen

Brauche ich ein Rezept?
Eine ärztliche Verordnung ist nicht in jedem Fall erforderlich. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, welche Nachweise sie benötigt.

Was ist mit Rollstuhl oder Hörgerät?
Hilfsmittel wegen Krankheit oder Behinderung sind in der Regel Sache der Krankenkasse (§ 33 SGB V).

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