Ratgeber: Antrag auf Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung bestätigt, unter welcher Anschrift Sie gemeldet sind. Sie wird auf Antrag von der Meldebehörde ausgestellt – schriftlich oder elektronisch (§ 18 Abs. 1 BMG). Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnorts, meist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.
- Inhalt: Die einfache Meldebescheinigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum sowie die gegenwärtigen Anschriften. Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung zusätzliche gespeicherte Daten enthalten (§ 18 Abs. 2 BMG) – geben Sie an, wofür Sie sie benötigen.
- Online: Viele Kommunen bieten den Antrag online an, oft mit Online-Ausweis. Eine elektronisch erteilte Bescheinigung wird für Sie unentgeltlich erteilt (§ 18 Abs. 3 BMG).
- Gebühren: Für die schriftliche Bescheinigung kann eine Gebühr anfallen; die Höhe regelt Ihre Kommune bzw. Ihr Land. Fragen Sie vorab nach, wie Sie zahlen sollen.
- Identität: Die Behörde muss die Identität des Antragstellers prüfen (§ 10 Abs. 1 BMG). Unterschreiben Sie den Antrag und legen Sie in der Regel eine Kopie Ihres Ausweises bei.
Häufige Fragen
Brauche ich einen Termin im Bürgeramt?
Nicht zwingend. Den Antrag können Sie schriftlich stellen; viele Kommunen ermöglichen ihn auch online.
Was ist der Unterschied zur Anmeldebestätigung?
Die Anmeldebestätigung erhalten Sie bei der Anmeldung. Die Meldebescheinigung kann jederzeit später beantragt werden.
Kann jemand anderes die Bescheinigung für mich beantragen?
In der Regel mit schriftlicher Vollmacht. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Meldebehörde.