Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen – kostenlose Vorlage

Bei der Pflegekasse Leistungen der Kurzzeitpflege beantragen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.

Kategorie: Behörden & Ämter · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

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Ratgeber: Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse beantragen

  • Anspruch: Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung, etwa im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder in Krisensituationen (§ 42 Abs. 1 SGB XI).
  • Dauer: Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt (§ 42 Abs. 2 SGB XI).
  • Kosten: Die Pflegekasse übernimmt pflegebedingte Aufwendungen, Betreuung und medizinische Behandlungspflege bis zum Gemeinsamen Jahresbetrag nach § 42a SGB XI. Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie in der Regel selbst.
  • Zugelassene Einrichtung: Fragen Sie vorab, ob die Einrichtung für Kurzzeitpflege zugelassen ist.

Häufige Fragen

Gibt es Kurzzeitpflege auch mit Pflegegrad 1?
Ein Anspruch nach § 42 SGB XI besteht für die Pflegegrade 2 bis 5. Mit Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden.

Wann sollte ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich, am besten vor Beginn der Kurzzeitpflege.

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