Ratgeber: Antrag auf Höherstufung des Pflegegrads
- Leistungen auf Antrag: Leistungen der Pflegeversicherung werden auf Antrag gewährt, grundsätzlich ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Stellen Sie den Antrag deshalb, sobald sich der Hilfebedarf erhöht hat – zur Fristwahrung genügt auch ein kurzes Schreiben.
- Begutachtung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder unabhängige Gutachterinnen und Gutachter mit der Prüfung (§ 18 SGB XI). Erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen ab Antragstellung keine Begutachtung, muss die Pflegekasse Ihnen eine Liste mit mindestens drei unabhängigen Gutachtern zur Auswahl übersenden (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
- Vorbereitung: Führen Sie einige Tage ein Pflegetagebuch und halten Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelübersicht bereit. Beim Begutachtungstermin kann eine vertraute Person oder die Pflegeperson dabei sein.
- Vertretung: Stellen Sie den Antrag für eine andere Person, legen Sie eine Vollmacht oder den Nachweis der rechtlichen Betreuung bei.
Häufige Fragen
Kann der Pflegegrad auch sinken?
Bei einer erneuten Begutachtung wird der aktuelle Zustand bewertet. Schildern Sie den Bedarf deshalb vollständig und realistisch.
Was, wenn die Pflegekasse den Antrag ablehnt?
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen; die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Dafür gibt es eine eigene Vorlage.