Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse – kostenlose Vorlage

Bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie wegen Krankheit oder Klinikaufenthalt den Haushalt nicht führen können.

Kategorie: Behörden & Ämter · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Antrag auf Haushaltshilfe bei der Krankenkasse

  • Mit Kind im Haushalt: Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist (§ 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V).
  • Bei schwerer Krankheit: Darüber hinaus gibt es Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung nicht möglich ist, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation – soweit kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, längstens vier Wochen, mit einem Kind wie oben längstens 26 Wochen (§ 38 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB V).
  • Niemand sonst im Haushalt: Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann (§ 38 Abs. 3 SGB V).
  • Selbst beschaffte Hilfe: Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind die Kosten für eine selbst beschaffte Kraft in angemessener Höhe zu erstatten. Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann aber Fahrkosten und Verdienstausfall erstatten (§ 38 Abs. 4 SGB V).
  • Satzung und Zuzahlung: Die Satzung Ihrer Krankenkasse kann weitere Fälle vorsehen (§ 38 Abs. 2 SGB V). Wer 18 oder älter ist, leistet je Kalendertag eine Zuzahlung (§ 38 Abs. 5 SGB V).
  • Bescheinigung: Fügen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit bei. Viele Krankenkassen haben dafür ein eigenes Antragsformular – fragen Sie danach.

Häufige Fragen

Muss ich vorher beantragen?
Stellen Sie den Antrag möglichst vor Beginn. Bei einer Notaufnahme reichen Sie ihn so schnell wie möglich nach.

Bezahlt die Kasse auch die Oma?
Kosten für Verwandte bis zum zweiten Grad werden nicht erstattet; deren Fahrkosten und Verdienstausfall kann die Krankenkasse aber erstatten (§ 38 Abs. 4 SGB V).

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