Ratgeber: Sonderkündigung wegen Umzug
- Kein allgemeines Umzugsrecht: Ob ein Umzug zur vorzeitigen Kündigung berechtigt, hängt vom Vertrag und den gesetzlichen Regeln für die jeweilige Branche ab. Prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen.
- Internet und Telefon: Bei Telekommunikationsverträgen muss der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der Laufzeit weiter erbringen, soweit er sie dort anbietet (§ 60 Abs. 1 TKG). Bietet er sie dort nicht an, können Verbraucher mit einer Frist von einem Monat kündigen, mit Wirkung zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt (§ 60 Abs. 2 TKG). Dafür gibt es eine eigene Vorlage (Sonderkündigung Internet bei Umzug).
- Begründung nur, wenn sie stimmt: Tragen Sie im Feld „Begründung“ nur ein, was auf Ihren Vertrag tatsächlich zutrifft. Bleibt das Feld leer, entfällt der Satz.
- Nachweis beifügen: Eine Meldebestätigung oder Kopie des neuen Mietvertrags macht Ihr Anliegen nachvollziehbar.
- Hilfsweise ordentlich: Die Vorlage kündigt vorsorglich auch zum nächstmöglichen ordentlichen Termin, falls der Anbieter die Sonderkündigung ablehnt.
Häufige Fragen
Muss der Anbieter die Sonderkündigung akzeptieren?
Nicht in jedem Fall. Sieht der Vertrag kein Sonderkündigungsrecht vor, kann der Anbieter auf die Laufzeit bestehen. Fragen Sie dann nach einer Kulanzlösung.
Welche Unterlagen helfen?
Meldebestätigung des neuen Wohnorts oder eine Kopie des neuen Mietvertrags.