Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichten – kostenlose Vorlage

Beim Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre verlangen, damit über Ihre Handyrechnung keine Fremdleistungen mehr abgerechnet werden.

Kategorie: Kündigung Verträge & Abos · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

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Ratgeber: Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichten

  • Gesetzlicher Anspruch: Sie können von Ihrem Mobilfunkanbieter verlangen, dass die Identifizierung Ihres Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird (§ 61 Abs. 2 TKG). Das ist die sogenannte Drittanbietersperre.
  • Rufnummernbereiche: Zusätzlich können Sie verlangen, dass die Nutzung Ihres Anschlusses für bestimmte Rufnummernbereiche sowie für Kurzwahldienste unentgeltlich gesperrt wird, soweit technisch möglich. Eine spätere Freischaltung kann kostenpflichtig sein (§ 61 Abs. 1 TKG).
  • Rechnung prüfen: Drittanbieterposten sind auf der Rechnung meist gesondert ausgewiesen. Unberechtigte Posten sollten Sie zusätzlich beanstanden.
  • Bestätigung verlangen: Lassen Sie sich die Einrichtung der Sperre bestätigen und prüfen Sie die nächste Rechnung.

Häufige Fragen

Kostet die Sperre etwas?
Nein, die Einrichtung ist nach § 61 Abs. 2 TKG unentgeltlich.

Kann ich danach noch Handytickets kaufen?
Manche Dienste werden ebenfalls über die Handyrechnung abgerechnet. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob eine teilweise Sperre möglich ist.

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