Ratgeber: Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter einrichten
- Gesetzlicher Anspruch: Sie können von Ihrem Mobilfunkanbieter verlangen, dass die Identifizierung Ihres Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der Verbindung erbrachten Leistung unentgeltlich netzseitig gesperrt wird (§ 61 Abs. 2 TKG). Das ist die sogenannte Drittanbietersperre.
- Rufnummernbereiche: Zusätzlich können Sie verlangen, dass die Nutzung Ihres Anschlusses für bestimmte Rufnummernbereiche sowie für Kurzwahldienste unentgeltlich gesperrt wird, soweit technisch möglich. Eine spätere Freischaltung kann kostenpflichtig sein (§ 61 Abs. 1 TKG).
- Rechnung prüfen: Drittanbieterposten sind auf der Rechnung meist gesondert ausgewiesen. Unberechtigte Posten sollten Sie zusätzlich beanstanden.
- Bestätigung verlangen: Lassen Sie sich die Einrichtung der Sperre bestätigen und prüfen Sie die nächste Rechnung.
Häufige Fragen
Kostet die Sperre etwas?
Nein, die Einrichtung ist nach § 61 Abs. 2 TKG unentgeltlich.
Kann ich danach noch Handytickets kaufen?
Manche Dienste werden ebenfalls über die Handyrechnung abgerechnet. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob eine teilweise Sperre möglich ist.