Ratgeber: Sonderkündigung Internetvertrag bei Umzug
- Bietet der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz an, muss er den Vertrag dort zu den bisherigen Bedingungen fortführen und darf ein Umzugsentgelt verlangen (§ 60 Abs. 1 TKG).
- Wird die Leistung dort nicht angeboten, können Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 Abs. 2 TKG).
- Fügen Sie einen Nachweis des Umzugs bei, z. B. die Meldebestätigung.
- Ein Einschreiben dient als Zugangsnachweis.
Häufige Fragen
Kann ich bei jedem Umzug kündigen?
Nur wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht anbietet.
Wie lang ist die Frist?
Ein Monat; die Kündigung kann zum Auszug oder einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.