Ratgeber: Kündigung eines Probeabos (Zeitung oder Zeitschrift)
- Rechtzeitig kündigen: Viele Probeabos gehen ohne Kündigung automatisch in ein kostenpflichtiges Abo über. Die Frist steht in der Bestellbestätigung oder den AGB – oft endet sie schon einige Tage oder Wochen vor dem Ende des Probezeitraums.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Online abgeschlossen? Konnten Sie den Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Abo-Prämie: Haben Sie eine Prämie erhalten, prüfen Sie, ob sie an eine Mindestlaufzeit gebunden ist.
Häufige Fragen
Was, wenn ich die Frist verpasst habe?
Dann gilt in der Regel das Folge-Abo. Kündigen Sie sofort zum nächstmöglichen Termin; für laufende Abos gibt es eine eigene Vorlage.
Reicht eine E-Mail?
Oft ja, wenn die AGB keine strengere Form verlangen. Mit dem Brief und Versandnachweis sind Sie auf der sicheren Seite.