Ratgeber: Kündigung Wartungsvertrag
- Frist im Vertrag: Kündigungsfrist und Laufzeit ergeben sich aus dem Wartungsvertrag.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Pflichten bleiben: Für manche Anlagen gibt es gesetzliche oder herstellerseitige Prüf- und Wartungsvorgaben. Sorgen Sie nach der Kündigung für eine andere Wartung, etwa durch einen neuen Fachbetrieb.
- Vermietete Wohnung: Hat der Vermieter den Vertrag geschlossen, kann nur er kündigen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund angeben?
Für eine ordentliche Kündigung nein.
Was ist mit bereits bezahlten Leistungen?
Bitten Sie um eine Schlussabrechnung und um Erstattung von Vorauszahlungen für die Zeit nach Vertragsende.