Kündigung von Verträgen im Todesfall – kostenlose Vorlage

Als Erbin, Erbe oder Angehörige(r) einen Vertrag einer verstorbenen Person kündigen – z. B. Abo, Mobilfunk, Strom oder Mitgliedschaft.

Kategorie: Kündigung Verträge & Abos · Stand: 29.10.2026 · kostenlos, ohne Anmeldung

Hinweis: Diese Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie Fristen und Formvorschriften für Ihren Fall. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Der Brief wird in Ihrem Browser erstellt – wir speichern nichts davon (außer Sie beauftragen künftig den Post-Versand).

📮 Für dieses Schreiben empfehlen wir den Versand per Einschreiben, damit Sie den Zugang nachweisen können.

Angaben zum Schreiben
Absender (Ihre Angaben)
Empfänger
Ort, Datum & Betreff
Unterschrift (optional)

Zeichnen Sie Ihre Unterschrift oder laden Sie ein Bild hoch. Sie bleibt nur in diesem Browserfenster und wird in die Vorschau und das PDF eingefügt.

Sie können den Brieftext hier direkt anklicken und ändern. Absender, Empfänger und Datum ändern Sie oben in den Feldern.

Ihre Änderungen am Brieftext gehen dabei verloren. Trotzdem zurücksetzen?

Brief per Post versenden

Bald verfügbar. Wir drucken, kuvertieren und frankieren Ihren Brief und geben ihn bei der Post auf. Der PDF-Download bleibt immer kostenlos.

Versandart
Brieftext prüfen (so würde er versendet)

Endpreise inkl. MwSt., Druck, Kuvert und Porto. Für Briefe bis 3 Seiten, schwarz-weiß. Versand nur innerhalb Deutschlands.

Ratgeber: Kündigung von Verträgen im Todesfall

Mit dem Tod geht das Vermögen einer Person – einschließlich ihrer Verträge – grundsätzlich auf die Erben über (§ 1922 BGB). Viele Verträge enden deshalb nicht automatisch, sondern müssen gekündigt werden.

  • Unterlagen: Legen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde bei. Viele Anbieter verlangen zusätzlich einen Nachweis Ihrer Berechtigung, etwa Erbschein, eröffnetes Testament oder eine Vollmacht über den Tod hinaus.
  • Kündigungsrecht: Ob ein Sonderkündigungsrecht wegen des Todesfalls besteht, ergibt sich aus Vertrag, AGB oder speziellen Gesetzen. Viele Anbieter beenden Verträge bei Vorlage der Sterbeurkunde kulant. Sonst gilt die reguläre Kündigungsfrist.
  • Wohnungsmiete: Für Mietverträge gelten Sonderregeln: Erben können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass keine Eintrittsberechtigten in das Mietverhältnis eintreten, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB). Die Kündigung eines Wohnraummietvertrags bedarf der Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB) – drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie eigenhändig.
  • Erbe ausschlagen? Klären Sie früh, ob Sie das Erbe annehmen wollen, und lassen Sie sich im Zweifel beraten, etwa in einem Notariat oder einer Rechtsanwaltskanzlei.

Häufige Fragen

Brauche ich immer einen Erbschein?
Nein, nicht jeder Anbieter verlangt ihn. Oft genügt die Sterbeurkunde, manchmal mit einem Testament samt Eröffnungsprotokoll.

Was passiert mit Guthaben oder offenen Beträgen?
Sie gehören zum Nachlass. Geben Sie eine Bankverbindung für Erstattungen an und bitten Sie um eine Schlussrechnung.

Kann ich auch als Angehörige(r) ohne Erbstellung kündigen?
Nur mit Vollmacht der Erben oder einer Vollmacht der verstorbenen Person über den Tod hinaus.

Ähnliche Vorlagen