Ratgeber: Kündigung Tanzschule / Tanzkurs
- Frist im Vertrag: Maßgeblich sind Vertrag und Geschäftsbedingungen der Tanzschule.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Online abgeschlossen? Konnten Sie den Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Einzelkurse: Ein Kurs mit festem Enddatum endet meist ohne Kündigung. Kündigen müssen Sie vor allem Mitgliedschaften und Abos.
Häufige Fragen
Kann ich wegen Krankheit früher raus?
Das hängt vom Vertrag und den Umständen ab. Fragen Sie die Tanzschule, ob ein Ruhen oder eine vorzeitige Beendigung möglich ist.
Muss ich einen Grund angeben?
Für eine ordentliche Kündigung nein.