Ratgeber: Steuerberater kündigen
- Dienste höherer Art: Bei Dienstverhältnissen, in denen Dienste höherer Art aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, ist die Kündigung auch ohne wichtigen Grund jederzeit zulässig (§ 627 Abs. 1 BGB). Das betrifft in der Regel auch Mandate bei Steuerberatern.
- Vergütung: Für bereits erbrachte Leistungen kann ein entsprechender Teil der Vergütung verlangt werden (§ 628 Abs. 1 BGB). Fordern Sie eine Schlussabrechnung an.
- Unterlagen: Fordern Sie Ihre Originalunterlagen zurück. Klären Sie, ob Vollmachten gegenüber dem Finanzamt (etwa für den Abruf von Belegen) widerrufen werden sollen.
- Vertrag prüfen: Gibt es einen Rahmenvertrag mit festen Bezügen, können andere Regeln gelten. Prüfen Sie Ihre Vereinbarung.
Häufige Fragen
Muss ich einen Grund nennen?
Nein, nach § 627 BGB ist kein Grund nötig.
Was ist mit laufenden Fristen beim Finanzamt?
Behalten Sie Fristen selbst im Blick und informieren Sie die neue Beratung rechtzeitig.