Ratgeber: Kündigung Sonnenstudio
- Vertrag prüfen: Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist stehen in Ihrem Vertrag. Rechnen Sie den Termin vorher nach.
- Grenzen für AGB-Laufzeiten: In vorformulierten Verträgen ist eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren unwirksam. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und Sie dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen können; eine längere Kündigungsfrist als einen Monat vor Ablauf der ersten Laufzeit ist ebenfalls unwirksam (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Nachweis sichern: Kündigen Sie so, dass Sie den Zugang belegen können, und bitten Sie um schriftliche Bestätigung.
- Guthaben und Karten: Fragen Sie nach Restguthaben auf Prepaid- oder Bonuskarten.
Häufige Fragen
Kann ich im Studio kündigen?
Möglich, aber verlangen Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung mit Datum.
Was ist mit dem Lastschriftmandat?
Nach Vertragsende sollte nicht mehr abgebucht werden. Die Vorlage widerruft das Mandat mit Wirkung zum Vertragsende.