Ratgeber: Kündigung eines Software-Abos
- Frist im Vertrag: Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus Ihrer Bestellung und den Geschäftsbedingungen. Achten Sie besonders auf Jahresabos mit monatlicher Zahlung.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Online abgeschlossen? Konnten Sie den Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Daten sichern: Exportieren Sie vor dem Vertragsende Projekte, Lizenzschlüssel und Rechnungen. Nach Ablauf kann der Zugriff eingeschränkt sein.
- Zahlungen prüfen: Kontrollieren Sie nach dem Vertragsende, ob keine weiteren Abbuchungen erfolgen.
Häufige Fragen
Kann ich ein Jahresabo vorzeitig beenden?
Das hängt von den Vertragsbedingungen ab. Manche Anbieter erlauben einen Wechsel oder eine vorzeitige Kündigung gegen Gebühr.
Darf ich die Software danach weiter nutzen?
Das regeln die Lizenzbedingungen. Bei reinen Abo-Modellen endet die Nutzung meist mit dem Vertrag.