Ratgeber: Pflegevertrag mit dem Pflegedienst kündigen
- Ohne Frist: Der Pflegevertrag kann von der pflegebedürftigen Person jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden (§ 120 Abs. 2 Satz 2 SGB XI).
- Vertretung: Kündigt eine andere Person, braucht sie eine Vollmacht oder ist rechtliche Betreuerin bzw. Betreuer. Legen Sie einen Nachweis bei.
- Versorgung sichern: Organisieren Sie die Anschlussversorgung, bevor der letzte Einsatz stattfindet.
- Schlüssel und Unterlagen: Fordern Sie Wohnungsschlüssel und die Pflegedokumentation bzw. Kopien zurück.
Häufige Fragen
Muss die Pflegekasse informiert werden?
Ja, teilen Sie den Wechsel mit, damit die Abrechnung mit dem neuen Dienst klappt.
Gilt die freie Kündigung auch für den Pflegedienst?
Nein, § 120 Abs. 2 Satz 2 SGB XI gibt dieses Recht nur der pflegebedürftigen Person.