Ratgeber: Kündigung eines Kochbox-Abos
- Frist des Anbieters: Bei Kochboxen legen die Geschäftsbedingungen oft fest, bis wann vor der nächsten Lieferung Änderungen möglich sind. Kündigen Sie rechtzeitig, damit keine weitere Box verschickt wird.
- Laufzeiten in AGB: Auch bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB; für Verträge ab dem 1. März 2022).
- Online abgeschlossen? Konnten Sie den Vertrag über eine Webseite abschließen, muss der Anbieter dort eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen (§ 312k BGB). Der Brief ist eine Alternative mit Nachweis.
- Pausieren als Alternative: Viele Anbieter erlauben, Lieferungen auszusetzen. Wenn Sie den Vertrag beenden wollen, kündigen Sie ausdrücklich.
- Gutscheine und Guthaben: Fragen Sie nach, was mit Restguthaben oder Rabattcodes passiert.
Häufige Fragen
Was ist mit einer bereits versandten Box?
Wurde die Box vor Wirksamwerden Ihrer Kündigung verschickt, müssen Sie sie meist noch bezahlen. Maßgeblich sind Kündigungszeitpunkt und Bedingungen.
Reicht es, das Konto zu löschen?
Nicht unbedingt. Kündigen Sie den Vertrag ausdrücklich und lassen Sie sich das Ende bestätigen.