Ratgeber: Kündigung Hausnotruf
- Frist im Vertrag: Maßgeblich sind Vertrag und Geschäftsbedingungen. Fragen Sie bei Tod oder Heimeinzug nach einer vorzeitigen Beendigung.
- Laufzeiten in AGB: Bei Verträgen über regelmäßige Dienst- oder Werkleistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, sind in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter anderem eine Erstlaufzeit von mehr als zwei Jahren und eine stillschweigende Verlängerung unwirksam, es sei denn, der Vertrag verlängert sich nur auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Pflegekasse informieren: Wird der Hausnotruf von der Pflegekasse bezuschusst, teilen Sie ihr das Vertragsende mit.
- Vertretung: Kündigen Angehörige, brauchen sie eine Vollmacht, eine Betreuerbestellung oder – im Todesfall – einen Nachweis über das Erbe. Legen Sie eine Kopie bei.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem hinterlegten Schlüssel?
Fordern Sie ihn ausdrücklich zurück und lassen Sie sich die Rückgabe bestätigen.
Kann ich das Gerät selbst zurückschicken?
Fragen Sie den Anbieter nach dem vorgesehenen Rückgabeweg.